Aktuelles - klicken Sie hier!
home
Immobilienbewertung Finanzierung Anwälte & Notare Infos
Doppel-und ReihenhäuserEigentumswohnungenMehrfamilienhäuser

Bewertung und Kaufpreisprüfung von
Ein- und Zweifamilienhäusern
anhand aktueller Marktdaten (Stand: 2024) für die Region Hannover


Hinweise:
Anhand der von Ihnen gemachten Angaben werden, in Abhängigkeit von Lageklasse, Größe des Objektes, Alter und Ausstattung, durchschnittliche Wohnflächenpreise ermittelt. Vorausgesetzt wird dabei, dass es sich um ein dem Baujahr entsprechendes typisches Objekt - hinsichtlich Grundrissanlage, Raumgrössen etc. - handelt.

Zur Bestimmung der Lageklasse eines Grundstücks bedient man sich sogenannter Bodenrichtwertzonen . Innerhalb dieser Zonen befinden sich, hinsichtlich Nutzungsart bzw. Art und Maß der baulichen Nutzung, gleichartige Grundstücke. Jede Richtwertzone wird von einem Richtwertgrundstück repräsentiert. Für dieses Grundstück, mit klar definierten Eigenschaften, wird jeweils zum Jahresende vom zuständigen Gutachterausschuss der Bodenrichtwert als Quadratmeterpreis ermittelt und veröffentlicht. Der Bodenrichtwert z.B. eines allgemeinen Wohngebietes in offener Bauweise (WA o) enthält in seiner relativen Höhe u.a. die Anbindung an den ÖPNV, das Freizeit und Kulturangebot, die Nähe und Qualität der Bildungseinrichtungen sowie das Angebot an Geschäften des täglichen und höheren Bedarfs. Der Bodenrichtwert eignet sich somit hervorragend zur Bestimmung der Lageklasse einzelner Grundstücke im Gesamtgefüge des jeweiligen Teilmarktes.

Unter Modernisierung sind nur solche Renovierungen und Instandsetzungen von Bauteilen zu berücksichtigen, die die Nutzungsdauer des Gebäudes nachhaltig verlängern. Der zeitgemäße Grundriss soll nur dann angekreuzt werden, wenn zur Bauzeit des Gebäudes die rechts genannten Kriterien unüblich waren.
Die angeführten Modernisierungspunkte führen in ihrer Summe zu einer Nutzungsverlängerung des Gebäudes, ausgedrückt durch das Bewertungsbaujahr.


Der ermittelte Wohnflächenpreis beinhaltet den Preis für das Grundstück!


 
Objektart : Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Objektlage:
Bodenrichtwert : Euro pro m2

oder

Ort          
Strasse 
Wohnfläche : m2
Nutzfläche :Vollkeller
nicht ausgebauter Dachboden
Teilkeller
sonstige Nutzfläche( >25 m2 )
kein Keller
Grundstück : m2
Baujahr : z.B. 1918
Modernisierung:

(Beachten Sie bitte
die Hinweise zu
Modernisierung!)
Grundriss zeitgemäß? -offener Wohnbereich
-Badgröße
-Gäste-WC
-keine gef. Räume
-etc.
Dacheindeckung Jahr
Fassade  Jahr
Leitungssysteme
    (Elt./Was./Heiz.)
 Jahr
Fenster  Jahr
Ausstattung : sehr gut gutmitteleinfach
Garage : Nein
Ja
Doppelgarage
Fassade : Putz
Verblendmauerwerk
Sichtmauerwerk
Putz und Sichtmauerwerk
HerrFrau
Name:
Strasse:
Ort:
e-Mail:
Firma:
Kaufpreis :


Achtung:
Die Berechnung des Kaufpreises aus aktuellen Marktdaten der Region Hannover ist kostenpflichtig. Es werden 39.00 Euro incl. MwSt. in Rechnung gestellt!

Für ein Ausgabebeispiel klicken Sie  hier!



Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Online-Wertermittlung


Vielen Dank für Ihr Interesse an der Online-Wertermittlung des Ingenieurbüros Armbrecht&Partner. Die Online-Wertermittlung ist eine preisgünstige und zuverlässige Hilfe zur preislichen Einschätzung einer in der Region Hannover gelegenen Immobilie. Das Ergebnis hängt wesentlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Eingaben ab.

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ingenieurbüro Armbrecht&Partner und dem Auftraggeber (nachfolgend auch Kunde genannt) gelten, neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen in ihrer, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Ingenieurbüro Armbrecht&Partner nicht an, es sei denn, die Vertragspartner hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2Vertragsgegenstand
Mit Auftragserteilung, durch Abschicken der beantworteten Formularfragen, beauftragt der Kunde das Ingenieurbüro Armbrecht&Partner, vertreten durch Dipl.-Ing. Assessor des Vermessungs- und Liegenschaftswesens Thomas Armbrecht, mit der Online-Wertermittlung. Das Ergebnis der Online-Wertermittlung, sowie die Rechnung, wird registrierten Nutzern in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen an die vom Kunden angegebene e-Mailadresse versandt. Mit der Auftragserteilung entsteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden.

§3 Bedingung für Auftragsbearbeitung
Voraussetzung für die Erstellung der Online-Wertermittlung ist, dass die Eckdaten des Wertermittlungsobjektes zutreffend angegeben werden und die Datenbank, auf die das Programm zugreift, eine Auswertung dieser Daten erlaubt. Die Bewertung von Rechten Dritter wird ausgeschlossen. Im Fall der Undurchführbarkeit einer Berechnung, werden dem Kunden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Der Auftrag gilt als nicht erteilt. Im Falle falscher bzw. unvollständiger Rechnungsanschrift behält sich das Ingenieurbüro Armbrecht&Partner eine strafrechtliche Verfolgung bzw. die Nichtbearbeitung vor.

§ 4 Haftung
Die Online-Wertermittlung ist als Information nur für den Auftraggeber bestimmt. Die Wertermittlung dient der preislichen Einordnung des Wertermittlungsobjektes in das aktuelle Marktgeschehen. Der berechnete Marktwert beruht auf der Selbstdeklaration der Objekteigenschaften durch den Kunden und stellt den durchschnittlichen Preis dar, den das Objekt zum Bewertungsstichtag am Markt erzielen könnte. Verhandlungsgeschick, Informationsstand der Parteien, Zeitdruck sowie allfällige Spezialfaktoren können zu Abweichungen von diesem Wert führen. Eine Haftung, insbesondere für Vermögensschäden, für den Inhalt der Online-Wertermittlung wird ausgeschlossen.

§ 5 Datenschutz
Alle Daten, die dem Ingenieurbüro Armbrecht&Partner übermittelt werden, dienen ausschließlich internen Zwecken und werden nur zur Erstellung der Online-Wertermittlung und zur Rechnungslegung gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Übermittlung der Daten im Internet erfolgt unverschlüsselt.

§ 6 Zahlung und Zustellung
Das Ergebnis der Online-Wertermittlung, sowie die dazugehörige Rechnung, erhält der Kunde per E-mail. Das Zahlungsziel ist der Rechnung zu entnehmen. Der Kunde akzeptiert eine Mahngebühr von € 5,00 für jede Mahnung.

Zum Thema :
 
Heizkostencheck: Sie benötigen Ihre Jahresabrechnung und die beheizte Wohnfläche
mehr..
 
 
Checkliste EnEV: Wer ein Haus kauft sollte sie kennen!
mehr..
 
 
Baufinanzierung, Bau -beratung und Baurecht
mehr..
 
Zum Download :
 
Transparenz in Planung,Konstruktion und Ausbau :

hausakte

Beurteilungsgrundlage für Verkauf und Finanzierung :

gebäudepass